Kontakt

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Regelungen für Besucher, Begleitpersonen und externe Berufsgruppen

Voraussetzungen

Eintritt wird gewährt, wenn der Besucher symptomlos ist.

Zeigt der Besuch während der Besuchszeit Symptome, darf die Schwester den Besucher, aus infektionspräventiver Sicht, zum Verlassen des Hauses auffordern.

Besuchszeiten

Es gelten bis auf Widerruf folgende Besuchszeiten: 14 Uhr – 20 Uhr.

Gestattet ist 1 Besucher pro Patient pro Tag für maximal 1 Stunde.

Ausnahmeregelung:

Eine Abweichung von der Besuchszeit ist nur im Ausnahmefall (Härtefallregelung) gestattet und ist durch eine Arztentscheidung möglich.

Dies trifft zu bei Besuch von bei schwerstkranken Patienten oder Patienten in der Finalpflege. Auch notwendige Begleitpersonen sind nicht an die Besuchszeiten gebunden.

Krankentransport, Taxifahrer, sonstige Abholer

Sofern die Abholer symptomlos sind, dürfen sie auf die Stationen bzw. in die Abteilungen.