Regelungen für Besucher, Begleitpersonen und externe Berufsgruppen
Voraussetzungen
Eintritt wird gewährt, wenn der Besucher symptomlos ist und einen negativen Test (offizieller Antigen-Test ist ausreichend) vorweisen kann.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Besucher verpflichtend.
Zeigt der Besuch während der Besuchszeit Symptome, darf die Schwester den Besucher, aus infektionspräventiver Sicht, zum Verlassen des Hauses auffordern.
Besuchszeiten
Es gelten bis auf Widerruf folgende Besuchszeiten: 14 Uhr – 20 Uhr.
Gestattet ist 1 Besucher pro Patient pro Tag für maximal 1 Stunde.
Ausnahmeregelung:
Eine Abweichung von der Besuchszeit ist nur im Ausnahmefall (Härtefallregelung) gestattet und ist durch eine Arztentscheidung möglich.
Dies trifft zu bei Besuch von bei schwerstkranken Patienten oder Patienten in der Finalpflege. Auch notwendige Begleitpersonen sind nicht an die Besuchszeiten gebunden.
Es gilt ebenfalls die Testpflicht.
Krankentransport, Taxifahrer, sonstige Abholer
Ein Testnachweis und eine FFP2-Maske sin erforderlich!
Sofern die Abholer symptomlos sind, dürfen sie auf die Stationen bzw. in die Abteilungen.
Schnelltestmöglichkeiten
Anerkannte Schnelltestzentren finden Sie unter folgendem Link: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_4172_1.PDF?1667832984